Barabbas oder Der Fünfzigste Geburtstag

Hans Weigel

Oskar B. hat nichts getan – und genau darin liegt seine Schuld.
„Wahrscheinlich singen sie, weil sie von uns ein Trinkgeld wollen."
An seinem fünfzigsten Geburtstag hält sich der erfolgreiche Geschäftsmann Oskar B. für einen vorbildlichen Bürger und Familienvater. Doch im Schlaf erscheint ein Revisor der „höchsten Instanz“ und eröffnet ein Gerichtsverfahren gegen ihn. Die Anklage lautet auf Unterlassung, Missbrauch und Untreue: Oskar habe zwar nichts Böses getan – aber auch das Gute unterlassen, wenn es Mut oder persönliche Opfer verlangt hätte.

Vor Gericht muss Oskar sein Leben noch einmal durchlaufen. Dabei zeigt sich, wie häufig er sich angepasst und für den bequemeren Weg entschieden hat. Aus Rücksicht auf seine dominante Mutter verzichtete er auf die geliebte Martina und heiratete eine andere Frau; aus dem jungen Mann mit Idealen wurde ein angepasster Bürger. Selbst angesichts von Unrecht blieb er Zuschauer. Seine persönliche Lebensgeschichte wird damit zugleich zum Bild einer Gesellschaft, die Verantwortung von sich weist.

Schließlich erklärt der Revisor Oskar zu Barabbas: Wie der biblische Mörder immer wieder freigelassen wird, während der Gerechte stirbt, profitiert auch Oskar von seinem Wegsehen und seiner Passivität. Er erkennt erstmals seine Mitschuld und bittet um eine letzte Chance. Das Gericht gewährt ihm eine allerletzte Bewährungsfrist – Oskar erwacht wieder an seinem fünfzigsten Geburtstag.
„Wenn die geistige Erneuerung Wiens vom Theater kommen kann, wenn dies noch immer und trotz allem möglich ist, dann hat dieser Barabbas von Weigel das Zeug dazu.“
Wiener Kurier 1946
Schauspiel
UA: 28.01.1946, Kleines Haus des Theater in der Josefstadt, Wien
DEA: 15.02.1947, Theater am Schiffbauerdamm, Berlin